Die Anwaltskanzlei, gegründet bereits im Jahr 1968, vertritt Firmen, Vereine und Unternehmen, aber nicht zuletzt auch Privatpersonen.
Wir haben sehr viel Erfahrung in unseren Rechtsgebieten. Sie können also darauf vertrauen, dass wir auch für Ihr Problem eine Lösung finden.
Wir nehmen uns Zeit für Sie, beraten Sie ausführlich, zeigen Ihnen Lösungsmöglichkeiten auf und stimmen die Vorgehensweise mit Ihnen ab. Dazu geben wir Ihnen genaue Entscheidungshilfen. Wir setzen Ihre Ansprüche vor Behörden und Gerichten durch. Wir arbeiten - nicht zuletzt aufgrund unserer langen Erfahrung - effizient, zielgerichtet, kompetent und erfolgreich für Sie.
Herr Rechtsanwalt Stefan Hauck wurde in Ludwigshafen am Rhein geboren und hat im Kurfürst-Ruprecht-Gymnasium in Neustadt an der Weinstraße sein Abitur gemacht. Nach dem Abschluss des Studiums der Rechtswissenschaften in Heidelberg war er bereits als Rechtsreferendar und später nach Abschluss des zweiten jur. Staatsexamens als Rechtsanwalt in einer Kanzlei in Landau (Pfalz) tätig, wechselte dann zu einer überregional bekannten Kanzlei nach Speyer, bevor er 1999 in die Kanzlei des Firmengründers Herrn Rechtsanwalt Horst F.W. Fischer in Ludwigshafen am Rhein eintrat.
Er leitet die Anwaltskanzlei Fischer & Hauck seit 01. Mai 2000.
Herr Rechtsanwalt Stefan Hauck ist bei allen Gerichten in Deutschland, mit Ausnahme des Bundesgerichtshofs, in allen Verfahren und in sämtlichen Instanzen auftretungsberechtigt.
Herr Rechtsanwalt Fischer ist nach mehr als 30 Jahren Tätigkeit seit Mai 2000 nicht mehr aktiv in der Kanzlei tätig.
Anwaltskanzlei
Fischer & Hauck
Bayernstr. 71
D-67061 Ludwigshafen
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