Unsere Rechtsgebiete

ARBEITSRECHT

Das Arbeitsrecht ist angesichts der Fülle der Regelungen und im Rahmen der Rechtsfortbildung durch die Gerichte ständigen Änderungen unterworfen.

 

Wir beraten und vertreten Sie bei Fragen der Abfindung, Abmahnung oder Befristung, prüfen Ihren Arbeitsvertrag und beraten und vertreten Sie im Falle einer Kündigung und setzen Ihre Rechte auch vor Gericht mit einer Kündigungsschutzklage durch.

 

ERBRECHT

Für die Regelung Ihres Nachlasses als Erblasser gibt es verschiedene Möglichkeiten, die jeweils unterschiedliche Vor- und Nachteile haben.

 

Wir beraten Sie, welche Gestaltungsmöglichkeiten für Sie in Frage kommen und erstellen Testamente oder Erbverträge, damit Ihr Wille auch rechtssicher zum Ausdruck kommt.

 

Sollten Sie bereits Erbe geworden sein, beraten wir sie, was Sie jetzt beachten müssen, welche Fristen einzuhalten sind und setzen Ihre Ansprüche durch.


Sollten Sie auf das Pflichttteil gesetzt worden sein, obwohl Sie normalerweise Erbe geworden wären, prüfen wir die Wirksamkeit der Verfügungen des Erblassers, beraten Sie über Fristen, Auskunfts-, Zahlungs- und Ergänzungsansprüche und und setzen diese für Sie durch.

 

FAMILIENRECHT

Was bei einer Scheidung zu beachten ist, welche Folgen diese hat, welche Regelungen vor oder nach einer Scheidung getroffen werden können, sind zu klären.

 

Wir beraten und vertreten Sie auch bei Unterhalt, elterlichem Sorgerecht, nach Trennung oder vor, während und nach einer Scheidung.

MIETRECHT UND WOHNUNGSEIGENTUM (WEG)

Was können Sie tun, wenn die Miete nicht gezahlt wird oder der Mieter ständig unpünktlich zahlt? Welche Rechte habe ich bei einer Nebenkostenabrechnung, die von den bisherigen Abrechnungen abweicht? Kann ich bei Lärm oder Mängel in der Wohnung die Miete mindern? Kann ich einen Mieter abmahnen, weil er gegen die Hausordnung verstößt? Unter welchen Voraussetzungen kann ich das Mietverhältnis kündigen? Wie kündige ich rechtssicher? Was kann ich tun, wenn ich eine Räumungsklage erhalte? Kann ich gegen Beschlüsse der Hausverwaltung vorgehen?


Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen des Mietrechts und bei Wohnungseigentum.

 

VERKEHRSRECHT UND BUSSGELDVERFAHREN

Wir beraten und vertreten Sie z.B. nach einem Unfall und sorgen für die außergerichtliche oder auch gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

 

Wir machen Ihre Ansprüche auch geltend, wenn Sie einen Unfall im Ausland (in der EU oder außerhalb) oder mit einem ausländischen Unfallgegner in Deutschland hatten.

 

Wir haben aber auch Erfahrung bei der Bearbeitung von Verkehrsunfallsachen für Versicherungen und können daher auch Versicherungen bei der Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche optimal vertreten.

 

Wir beraten und vertreten Sie, wenn gegen Sie ein Bußgeldverfahren eingeleitet wurde, helfen Ihnen bei einem Fahrverbot, einem Entzug des Führerscheins oder bei einer Geldbuße und vetreten Sie bei strafrechtlichen Konsequenzen, die sich z.B. nach einem Unfall ergeben können.

 

VORSORGEVOLLMACHTEN

Wir beraten und erstellen für Sie rechtssichere und auf Ihre Wünsche abgestimmte Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen. Falls Sie bereits eine Patientenverfügung haben, prüfen wir, ob die Anforderungen, die der BGH festgelegt hat, erfüllt sind und schlagen ggs. neue Formulierungen vor.

 

Damit Sie auf der sicheren Seite sind, falls Sie in eine Situation geraten, in der Sie nicht selbst handeln oder Ihren Willen nicht zum Ausdruck bringen können.

 

RECHTSGEBIET NICHT BEKANNT?

Sie haben ein rechtliches Problem oder eine Frage und wissen nicht, zu welchem Rechtsgebiet das gehört? Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.

 

Anwaltskanzlei

Fischer & Hauck
Bayernstr. 71
D-67061 Ludwigshafen

 

E-Mail:

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Rufen Sie uns einfach an 

(0621) 56 82 10

oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

 

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