Unsere Rechtsgebiete

ARBEITSRECHT

Das Arbeitsrecht ist angesichts der Fülle der Regelungen und im Rahmen der Rechtsfortbildung durch die Gerichte ständigen Änderungen unterworfen.

 

Wir beraten und vertreten Sie im Falle einer Kündigung durch Ihren Arbeitgeber und setzen Ihre Rechte auch vor Gericht mit einer Kündigungsschutzklage durch.

 

Wir beraten und vertreten Sie aber auch als Arbeitgeber, wenn Sie eine Kündigung eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin aussprechen wollen und vertreten Sie auch bei der Abwehr  von Kündigungsschutzklagen vor Gericht.

 

ERBRECHT

Für die Regelung Ihres Nachlasses gibt es verschiedene Möglichkeiten, die jeweils unterschiedliche Vor- und Nachteile haben.

 

Wir beraten Sie, welche Gestaltungsmöglichkeiten für Sie in Frage kommen und erstellen Testamente oder Erbverträge, damit Ihr Wille auch rechtssicher zum Ausdruck kommt.

 

Sollten Sie bereits geerbt haben, beraten wir sie, was Sie jetzt beachten müssen, welche Fristen einzuhalten sind und setzen Ihre Ansprüche durch.


Sollten Sie auf das Pflichttteil gesetzt worden sein, prüfen wir die Wirksamkeit der Verfügungen des Erblassers oder der Erblasserin, beraten Sie über Fristen, Auskunfts-, Zahlungs- und Ergänzungsansprüche und und setzen diese für Sie durch.

 

FAMILIENRECHT

 

Oft stellt sich die Frage, was geschieht bei einer Trennung, welche Rechte oder Pflichten habe ich dann? Wann kann eine Scheidung eingereicht werden und welche Folgen hat das für mich? Was geschieht mit dem alleinigen, was mit dem beiderseitigen Vermögen? Kann ich oder meine Kinder Unterhaltsansprüche geltend machen? Hafte ich für die Schulden meines Partners? Was gilt für den Fall einer "internationalen Ehe"?


Wir beraten Sie, stellen Scheidungsantrag für Sie und setzen Ihre Ansprüche durch.

 

MIETRECHT

Was können Sie tun, wenn die Miete nicht oder ständig unpünktlich gezahlt wird?

Unter welchen Voraussetzungen kann das Mietverhältnis gekündigt werden? Wie kündige ich rechtssicher? Was kann ich tun, wenn ich eine Räumungsklage erhalte? Was kann ich tun, wenn Mieter die Wohnung nicht verlassen, obwohl das Mietverhältnis beendet ist?

 

Wir beraten und vertreten Sie bei Kündigungen von Mietern oder Vermietern, vertreten Sie bei unberechtigten Kündigungen, erheben Räumungsklage oder wehren diese für Sie ab.

 

VERKEHRSRECHT UND BUSSGELDVERFAHREN

Wir beraten und vertreten Sie z.B. nach einem Unfall und sorgen für die außergerichtliche oder auch gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche.


Wir machen Ihre Ansprüche auch geltend, wenn Sie einen Unfall mit einem ausländischen Unfallgegner in Deutschland hatten.


Wir haben aber auch Erfahrung bei der Bearbeitung von Verkehrsunfallsachen für Versicherungen und können Sie daher auch gegenüber Versicherungen optimal vertreten.


Wir beraten und vertreten Sie, wenn gegen Sie ein Bußgeldverfahren eingeleitet wurde, helfen Ihnen bei einem Fahrverbot, einem Entzug des Führerscheins oder bei einer Geldbuße und vetreten Sie bei strafrechtlichen Konsequenzen, die sich z.B. nach einem Unfall ergeben können.

 

RECHTSGEBIET NICHT BEKANNT?

Sie haben ein rechtliches Problem oder eine Frage und wissen nicht, zu welchem Rechtsgebiet das gehört? Nehmen Sie hier einfach Kontakt mit uns auf.

 

Anwaltskanzlei

Fischer & Hauck
Bayernstr. 71
D-67061 Ludwigshafen

 

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(0621) 56 82 10

oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

 

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