Ein Unfall kann jedem passieren. Die daraus ergebenden rechtlichen Probleme lösen wir für Sie.
Was tun nach einem Unfall? Welche Ansprüche kann ich geltend machen? Was kann ich tun, wenn ich ein Fahrverbot auferlegt bekomme oder mir der Führerschein entzogen wurde? Was habe ich zu beachten, wenn ich einen Mietwagen benötige? Was tun, wenn mir nach einem Verkehrsunfall auch eine Straftat vorgeworfen wird, z.B. Körperverletzung? Kann ich erfolgreich gegen eine Geschwindigkeitsmessung vorgehen? Welche Ansprüche habe ich bei einem Unfall mit einem ausländischen Unfallgegner?
Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen des Verkehrsrechts.
Wir beraten und vertreten Sie z.B. nach einem Unfall, machen Schadenersatzansprüche, Schmerzensgeld, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten und Sachverständigenkosten usw. geltend, korrespondieren mit
Versicherungen, Sachverständigen und Behörden und sorgen für die außergerichtliche oder gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Wir machen Ihre Ansprüche geltend, wenn Sie einen Unfall mit einem ausländischen Unfallgegner in Deutschland hatten.
Wir haben aber auch Erfahrungen bei der Bearbeitung von Verkehrsunfallsachen für Versicherungen und wissen daher genau, wie diese argumentieren, so dass Sie auch gegenüber Versicherungen von uns optimal vertreten werden.
Wir beraten und vertreten Sie, wenn gegen Sie ein Bußgeldverfahren eingeleitet wurde, helfen bei einem Fahrverbot, einer drohenden Geldbuße oder einem Entzug des Führerscheins und vetreten Sie bei strafrechtlichen Konsequenzen, die sich z.B. nach einem Unfall ergeben können.
Um Rechtsnachteile zu vermeiden, sollten Sie unmittelbar mit uns Kontakt aufnehmen, wenn Ihnen bekannt ist, dass gegen Sie ein Straf- oder Bußgeldverfahren eingeleitet wird.
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