Über uns

 

Die Anwaltskanzlei, gegründet im Jahre 1968 von Herrn Rechtsanwalt Horst F. W. Fischer, existiert also bereits seit nunmehr 55 Jahren, in denen Firmen, Vereine und Unternehmen, aber nicht zuletzt auch Privatpersonen beraten und die Interessen der Mandanten vor Polizei und Staatsanwaltschaft, Behörden, Schiedsgerichten, Einigungs- und Schlichtungsstellen sowie vor den ordentlichen Gerichten in Strafsachen und vor allen Amts-, Familien-, Arbeits-, Land-, Verwaltungs- und Oberlandesgerichten in Deutschland durchgesetzt werden.

 

Herr Rechtsanwalt Stefan Hauck wurde 1962 in Ludwigshafen am Rhein geboren und hat im Kurfürst-Ruprecht-Gymnasium in Neustadt an der Weinstraße sein Abitur gemacht. Nach dem Abschluss des Studiums der Rechtswissenschaften in Heidelberg war er bereits als Rechtsreferendar und später nach Abschluss des zweiten jur. Staatsexamens als Rechtsanwalt in einer Kanzlei in Landau (Pfalz) tätig, wechselte dann zu einer überregional bekannten Kanzlei nach Speyer, bevor er 1999 in die Kanzlei des Firmengründers Herrn Rechtsanwalt Horst F.W. Fischer in Ludwigshafen am Rhein eintrat.

 

Er leitet die Kanzlei seit 01. Mai 2000.

 

Herr Rechtsanwalt Stefan Hauck ist bei allen Gerichten in Deutschland, mit Ausnahme des Bundesgerichtshofs, in allen Verfahren und in sämtlichen Instanzen auftretungsberechtigt.

 

Herr Rechtsanwalt Fischer ist nach mehr als 30 Jahren Tätigkeit seit Mai 2000 nicht mehr aktiv in der Kanzlei tätig.

 

 

Anwaltskanzlei

Fischer & Hauck
Bayernstr. 71
D-67061 Ludwigshafen

 

E-Mail:

info(at)fischer-hauck.de

 

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