Vorsorge

 

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung

 

 

Patientenverfügung


Mit einer Patientenverfügung können Sie bestimmen, welche medizinischen Maßnahmen in welcher Situation noch ergriffen werden sollen und welche Maßnahmen Sie als unnötige Leidensverlängerung oder gar entwürdigend ablehnen. Damit eine Patientenverfügung als wirksam angesehen wird, hat sie bestimmten Kriterien zu genügen. Diese hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einer Entscheidung vom 14.11.2018 neu gefasst. Viele ältere Patientenverfügungen genügen diesen Anforderungen nicht.

 

Wir beraten und erstellen für Sie eine rechtssichere und auf Ihre Wünsche abgestimmte Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen.

 

Falls Sie bereits eine Patientenverfügung haben, prüfen wir, ob die Anforderungen, die der BGH festgelegt hat, erfüllt sind und schlagen ggs. neue Formulierungen vor.


Wir beraten und erstellen Ihnen eine rechtswirksame Patientenverfügung, die speziell auf Ihre Wünsche angepasst ist.

 

Vorsorgevollmacht

 

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie bestimmen, wer in Ihrem Namen in welchen Situationen wie weit handeln können soll. Regelmäßig greift eine Vorsorge­vollmacht dann ein, wenn Sie selbst nicht in der Lage sind, Ihre Angelegenheiten eigenständig zu regeln.


Wir beraten und erstellen Ihnen eine rechtswirksame Vorsorgevollmacht, die speziell auf Ihre Wünsche angepasst ist.

 

Betreuungsverfügung

 

Mit einer Betreuungsverfügung können Sie bestimmen, wen ein Betreuungsgericht zum Betreuer bestellen soll, falls Sie selbst nicht handeln können und keine Vorsorgevollmacht vorhanden ist, aber auch, welche Personen nicht zum Betreuer bestimmt werden soll.


Wir beraten und erstellen Ihnen eine rechtswirksame Betreuungsverfügung, die speziell auf Ihre Wünsche angepasst ist.

 


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